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   BVerwG, 08.04.2008 - 8 B 5.08   

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https://dejure.org/2008,17239
BVerwG, 08.04.2008 - 8 B 5.08 (https://dejure.org/2008,17239)
BVerwG, Entscheidung vom 08.04.2008 - 8 B 5.08 (https://dejure.org/2008,17239)
BVerwG, Entscheidung vom 08. April 2008 - 8 B 5.08 (https://dejure.org/2008,17239)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com
  • Bundesverwaltungsgericht
  • Wolters Kluwer

    Versäumung der Einholung eines Sachverständigengutachtens durch das Verwaltungsgericht zur Ermittlung des Verkehrswertes eines Grundstücks als erheblicher Mangel; Vorliegen von Rechtfertigungsgründen für die Ablehnung der Vernehmung von Zeugen; Der Zeuge vom Hörensagen ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BeckRS 2008, 34378
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 24.03.1987 - 9 C 47.85

    Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter - Ermittlung des Umfangs

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2008 - 8 B 5.08
    Nur für die dort für statthaft gehaltene Wahrunterstellung ist im Verwaltungsprozess kein Raum (Urteil vom 24. März 1987 - BVerwG 9 C 47.85 - BVerwGE 77, 150, 156 = Buchholz 402.25 § 2 AsylVfG Nr. 6).
  • BVerwG, 18.06.1998 - 8 B 56.98

    Schädigung während der NS-Zeit; Rückerstattung nach dem Recht der Alliierten

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2008 - 8 B 5.08
    Nach der materiell-rechtlichen Sicht des Verwaltungsgerichts - die zutreffend ist (vgl. Beschluss vom 18. Juni 1998 - BVerwG 8 B 56.98 - Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 m.w.N.) - hat im vorliegenden Fall der zum 1. Januar 1935 festgestellte Einheitswert ein besonders starkes Indiz für die Angemessenheit des Kaufpreises gebildet.
  • BVerwG, 16.12.1998 - 8 C 14.98

    Teltow-Seehof: Grünflächen- und Straßenlandgrundstücke müssen nicht an die

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2008 - 8 B 5.08
    Zu berücksichtigen ist aber, dass "andere Tatsachen", die gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG i.V.m. Art. 3 Abs. 2 Halbs. 1 REAO für eine ungerechtfertigte Entziehung des fraglichen Vermögensgegenstandes nur zu sprechen brauchen, bereits dann vorliegen, wenn der Berechtigte darlegt, dass die Verfolgungsbedingtheit des Vermögensverlustes überwiegend wahrscheinlich ist (Urteil vom 16. Dezember 1998 - BVerwG 8 C 14.98 - BVerwGE 108, 157, 168 = Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 167).
  • BVerwG, 05.03.2002 - 1 B 194.01

    D (A), Revisionsverfahren, Verfahrensmangel, Rechtliches Gehör, Beweismittel,

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2008 - 8 B 5.08
    Spricht das Gericht der behaupteten Wahrnehmung eines Zeugen vom Hörensagen unbesehen jeden Beweiswert ab, liegt darin eine unzulässige Vorwegnahme der Würdigung des Beweisergebnisses (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 5. März 2002 - BVerwG 1 B 194.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320 und vom 22. August 2003 - BVerwG 7 B 28.03 - juris).
  • BVerwG, 22.08.2003 - 7 B 28.03

    Anspruch auf Rückübertragung eines Grundstücks; Bindung des Verwaltungsreichts an

    Auszug aus BVerwG, 08.04.2008 - 8 B 5.08
    Spricht das Gericht der behaupteten Wahrnehmung eines Zeugen vom Hörensagen unbesehen jeden Beweiswert ab, liegt darin eine unzulässige Vorwegnahme der Würdigung des Beweisergebnisses (stRspr; vgl. Beschlüsse vom 5. März 2002 - BVerwG 1 B 194.01 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 320 und vom 22. August 2003 - BVerwG 7 B 28.03 - juris).
  • BVerwG, 10.05.2006 - 7 B 20.06
    Auszug aus BVerwG, 08.04.2008 - 8 B 5.08
    3 a) Zunächst allerdings liegt kein erheblicher Mangel darin, dass das Verwaltungsgericht zur Ermittlung des Verkehrswertes des zurückbegehrten Grundstücks kein Sachverständigengutachten für das konkrete Grundstück eingeholt, sondern sich mit einem Vergleichsgutachten begnügt hat (vgl. dazu Beschluss vom 10. Mai 2006 - BVerwG 7 B 20.06 - juris).
  • OLG Köln, 06.02.2024 - 15 U 314/19

    Dr. Kohl-Richter gegen Dr. Schwan u.a.

    So hat insbesondere der Zeuge I. A. als sog. Zeuge vom Hören-Sagen (zur Beweiswürdigung BGH v. 10.05.1984 - III ZR 29/83, NJW 1984, 2039, 2040; v. 03.05.2006 - XII ZR 195/03, BeckRS 2006, 12211 Rn. 21; BFH v. 06.10.2005 - IV B 28/04, BeckRS 2005, 25008916; BVerwG v. 08.04.2008 - 8 B 5.08, BeckRS 2008, 34378) ein ihm gegenüber vom Erblasser mehrfach angesprochenes "handshake-agreement" im Vorfeld der Verhandlungen mit dem Verlag und der Einschaltung des Zeugen zur Abfassung der schriftlichen Verlagsverträge bekundet und dies aus seiner juristischen Laiensicht als bereits bindende Vertraulichkeitsvereinbarung umschrieben (Bl. 4104 d.A.).
  • LSG Bayern, 21.09.2009 - L 8 SO 112/09

    Einstweiliger Rechtsschutz - kein Anordnungsgrund - Sozialhilfe - Grundsicherung

    Vergangenheit in diesem Sinne ist grundsätzlich die Zeit vor der Stellung des gerichtlichen Eilantrags (vgl. Senatsbeschluss vom 13.02.2008, L 8 B 5/08 SO ER m.w.N.).

    Vergangenheit in diesem Sinne ist grundsätzlich die Zeit vor der Stellung des gerichtlichen Eilantrags (vgl. Senatsbeschluss vom 13.02.2008, L 8 B 5/08 SO ER m.w.N.).

  • VGH Bayern, 16.02.2022 - 16b D 19.316

    Keine Entfernung aus dem Dienst, sondern Zurückstufung eines A-16-Beamten als

    Der Senat verkennt bei der Würdigung der Zeugenaussage nicht, dass der Beweiswert einer Zeugenaussage vom Hörensagen geringer ist als der eines Zeugen, der aus eigener Kenntnis zur Beweisfrage aussagen kann (BVerwG, B.v. 8.4.2008 - 8 B 5.08 - juris Rn. 7).
  • VGH Bayern, 22.07.2022 - 1 CS 22.1185

    Duldungsanordnung zum Betreten eines Grundstücks, Erforderlichkeit der

    Der von dem Antragsteller ohne nähere Darlegung in den Blick genommene Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 16. August 2021 (15 CS 21.2022), der sich dazu nicht äußert sowie die angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. April 2008 (8 B 5.08) zum Beweiswert von Zeugen vom Hörensagen sind nicht geeignet, die Auffassung des Antragstellers zu bekräftigen.
  • VG München, 17.12.2018 - M 19B DK 17.196

    Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wegen Belästigung

    Weiter verkennt das Gericht bei Würdigung der Zeugenaussage nicht, dass der Beweiswert einer Zeugenaussage vom Hörensagen zwar geringer ist als der eines Zeugen, der aus eigener Kenntnis zur Beweisfrage aussagen kann (BVerwG, B.v. 8.4.2008 - 8 B 5.08 - juris Rn. 7).
  • VG Berlin, 27.05.2010 - 29 A 186.08

    Entscheidung über den Umfang einer Aufbauhypothek nach bereits erfolgter Löschung

    Liegt der Kaufpreis unter dem Einheitswert, ist diese Vermutung nur widerlegt, wenn bewiesen ist, dass der Verkehrswert aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise unter dem Einheitswert liegt (BVerwG, Beschluss vom 18. Juni 1998 - 8 B 56.98 -, Buchholz 428 § 1 VermG Nr. 154 = juris Rdnr. 31, zuletzt bestätigt durch Beschluss vom 8. April 2008 - 8 B 5.08 -, ZOV 2008, 163 = juris Rdnr. 3).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2009 - L 8 SF 54/09
    In diesem Verfahren, in dem es, soweit ersichtlich, um die Übernahme rückständiger Energiekosten wohl seit 1999 und in nicht bekannter Höhe geht, hatte der Kläger die früher zuständige Kammervorsitzende am Sozialgericht (SG) Oldenburg bereits dreimal erfolglos wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt (Beschlüsse des Senats vom 26. November 2007 L 8 B 58/07 SO , vom 31. Januar 2008 L 8 B 5/08 SO und vom 19. Mai 2009 L 8 SF 27/09 AB ).
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